Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:
Für die Häckgasse, ab dem Haus-Nr. 3 in Richtung Badstubgasse, wird das Zeichen 260 „Verbot für Kraftfahrzeuge“, sowie das Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ angeordnet.
Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der StVO bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.