Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:
Für die Mittelgasse, ab dem Haus-Nr. 9 in Richtung Kronstraße, wird das Zeichen 264-2 „Tatsächliche Breite 2m“ angeordnet.
Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der StVO bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.