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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 12/2025
Aktuelles aus dem Rathaus
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Verkehrsanordnung Tatsächliche Breite 2m in der Mittelgasse

Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:

Für die Mittelgasse, ab dem Haus-Nr. 9 in Richtung Kronstraße, wird das Zeichen 264-2 „Tatsächliche Breite 2m“ angeordnet.

Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der StVO bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.