Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:
Für die Pfalzstraße, zwischen dem Haus-Nr. 26 bis Haus-Nr. 28 (östliche Straßenseite), zwischen dem Haus-Nr. 9 und der Einmündung Kramerstraße; zwischen der Einmündung Kramerstraße und dem Haus-Nr. 23; zwischen dem Haus-Nr. 27 und dem Haus-Nr. 46 (westliche Straßenseite), zwischen dem Haus-Nr. 52 und der Einmündung Hauptstraße (nördliche Seite) sowie zwischen dem Haus-Nr. 53 bis zur Einmündung Mühlgasse (südliche Straßenseite), werden die Zeichen 286-10 bzw. 286-20 StVO „eingeschränktes Haltverbot“ Anfang bzw. Ende angeordnet.
Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der StVO bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.