Lage des Plangebiets
Geltungsbereich der Satzung (nicht maßstäblich)
Der Gemeinderat Bellheim hat am 13.10.2022 die Aufstellung einer Änderungssatzung über örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Gewerbegebiet Nordost II bis V“ beschlossen. Durch die Änderung sollen Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,50 m an allen Grundstücksgrenzen ohne Grenzabstand zugelassen werden.
Gemäß § 88 Abs. 6 Landesbauordnung (LBauO) sind bei der Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften als Festsetzungen in einen Bebauungsplan die Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuchs anzuwenden. Die Änderung der Bebauungspläne erfolgt daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Der Entwurf der Änderungssatzung wurde am 21.03.2024 beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragt.
Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Satzungsentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.04. bis 02.05.2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft - Bauleitplanung - Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht wird. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an Herrn Guz: m.guz@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.
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