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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 13/2026
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bellheim für die Jahre 2026 und 2027

vom 10.02.2026

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltsjahr 2026

Haushaltsjahr 2027

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

9.499.503 €

9.649.198 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

10.154.386 €

10.300.723 €

der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag (-) auf

- 654.883 €

- 651.525 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 

1.190 €

62.150 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.682.500 €

1.260.500 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.087.000 €

6.696.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 2.004.500 €

- 5.436.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.403.310 €

5.373.850 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Haushaltsjahr 2026

Haushaltsjahr 2027

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

1.200.000 €

4.800.000 €

zusammen auf

1.200.000 €

4.800.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Haushaltsjahr 2026

Haushaltsjahr 2027

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

0 €

0 €

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

0 €

0 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf:

Haushaltsjahr 2026

Haushaltsjahr 2027

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

für Verbandsgemeindewerke Bellheim (Abwasserbeseitigung)

0 €

0 €

für den Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung der Verbandsgemeinde Bellheim

0 €

0 €

zusammen auf

0 €

0 €

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

für Verbandsgemeindewerke Bellheim (Abwasserbeseitigung)

0 €

0 €

für den Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung der Verbandsgemeinde Bellheim

500.000 €

500.000 €

zusammen auf

500.000 €

500.000 €

3. Verpflichtungsermächtigungen

für Verbandsgemeindewerke Bellheim (Abwasserbeseitigung)

0 €

0 €

für den Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung der Verbandsgemeinde Bellheim

0 €

0 €

zusammen auf

0 €

0 €

§ 6 Umlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird auf 32,0 v. H. festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 21.904.807,72 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 21.355.957,72 €, zum 31.12.2026 beträgt er 20.701.074,72 € und zum 31.12.2027 beträgt er 20.049.549,72 €.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in keinem Fall zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in keinem Fall zugelassen.

§ 9 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VI Satz 1 TVÖD werden für leistungsorientierte Entgelte

im Haushaltsjahr 2026

47.810 €

im Haushaltsjahr 2027

48.530 €

festgesetzt.

§ 10 Weitere Bestimmungen

Die einzelnen Budgets sind entgegen der Festsetzungen des § 16 Abs. 1 GemHVO in sich gegenseitig deckungsfähig. Zusätzlich benötigte Konten werden in logischer Folge in die Budgets eingefügt.

Alle investiven Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

Bellheim, den 26.03.2026
gez. Gerald Job
Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie wurde mit Schreiben vom 13.02.2026 der Aufsichtsbehörde vorgelegt und mit Schreiben vom 23.03.2026 von der Kommunalaufsicht genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 27.03.2026 bis 10.04.2026

von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus in Bellheim, Zimmer 24, öffentlich aus.

Bellheim, den 26.03.2026
gez. Gerald Job
Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.