Der Verbandsgemeinderat Bellheim sowie die Ortsgemeinderäte Bellheim, Knittelsheim, Ottersheim und Zeiskam haben jeweils dem Bürgermeister, den Beigeordneten, bzw. dem Ortsbürgermeister, der Ortsbürgermeisterin und dem/den Ortsbeigeordneten für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Die Beschlußfassung erfolgte:
| Verbandsgemeinde Bellheim am | 20.12.2023 |
| Ortsgemeinde Bellheim am | 21.03.2024 |
| Ortsgemeinde Knittelsheim am | 01.02.2024 |
| Ortsgemeinde Ottersheim am | 19.01.2024 |
| Ortsgemeinde Zeiskam am | 29.01.2024 |
Die jeweiligen Jahresrechnungen mit den dazugehörigen Rechenschaftsberichten liegen in der Zeit vom 05. April 2024 bis 16. April 2024 während der üblichen Bürozeiten in Zimmer 24 der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim öffentlich aus.