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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 14/2025
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Ortsgemeinde Ottersheim - Umlegungsausschuss

Ortsgemeinde Ottersheim
-Umlegungsausschuss-
Geschäftsstelle:
Vermessungs- u. Katasteramt Rheinpfalz
Pestalozzistraße 4
76829 Landau in der Pfalz

Bekanntmachung

über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans

Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Westlich der Waldstraße“ in der Gemarkung Ottersheim am 25. März 2025 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Widerspruch kann

  1. in elektronischer Form nach § 3 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
  2. schriftformersetzend nach §3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetztes oder
  3. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Ottersheim, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4 in 76829 Landau i.d.Pf.

erhoben werden.

Diese Bekanntmachung wird zeitgleich im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim und im Internet unter https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bodenordnung/ veröffentlicht.

Landau in der Pfalz, den 25.03.2025
gez. Loos  —  (DS)
Michael Loos
Vorsitzender des Umlegungsausschusses