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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 14/2026
Zeiskam
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Wasser- und Bodenverband Zeiskam

Fälligkeit der Verbandsbeiträge zum 01.04.2026

Der Wasser- und Bodenverband Zeiskam weist darauf hin, dass am 01.04.2026 die Verbandsbeiträge für das Jahr 2026 fällig werden.

Zur Vermeidung von unnötigen Mahn- und Beitreibungskosten sind die Verbandsbeiträge bis zum vorgenannten Termin an den Wasser- und Bodenverband Zeiskam, auf eines der unten angegebenen Konten, zu überweisen.

Bankverbindungen:

Sparkasse Südpfalz

IBAN: DE37 5485 0010 0025 0007 61

BIC: SOLADES1SUW

VR-Bank Südpfalz eG. Landau

IBAN: DE31 5486 2500 0000 6230 83

BIC: GENODE61SUW

Wir bitten zu beachten, dass nach Ablauf dieser Frist die Beiträge kostenpflichtig angemahnt werden.

Weiterhin bitten wir bei Eigentumswechsel zu beachten:

Flächen- Zu- und Abgänge im Beregnungsgebiet, infolge Kauf, Verkauf oder Erbauseinandersetzungen, sind bei der Geschäftsführung des Wasser- und Bodenverbandes Zeiskam schriftlich oder bei Herrn Manfred Weck, Elsässer Str. 8, 76877 Offenbach (Tel. 06348/919099), unter Vorlage der entsprechenden Notariatsurkunde, zur Umschreibung vorzulegen.