| 2. | Dem Abschluss der Kostenerstattungs- und Kostentragungsvereinbarung zwischen der OG Zeiskam und der Projektsteuerungsgesellschaft Zeiskam Bahnhofstraße / Sportplatz wird mit folgender Änderung zugestimmt: unter § 1 Abs. 1 der Verweis auf § 6 Abs. 4 des Erschließungsvertrags (Honorar für Eigentümer) wird zu Verweis auf § 5 Abs.4 geändert. |
| 3. | Die Zustimmungen zum Abschluss von Verträgen erfolgen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Jahre 2023 und 2024. |
Der Gemeinderat beschließt 8 Parkplätze auf dem Areal des Böringerhofs zu vermieten. Der Mietpreis wird auf 25 € im Monat festgelegt. Ein Passus für Festtage, an denen der Parkplatz nicht genutzt werden kann, soll im Mietvertrag eingefügt werden. Ein Passus zur Einschränkung der Nutzungsdauer aufgrund möglicher Nutzungsänderung des Areals (Sonderkündigungsrecht) soll eingefügt werden.
Der Gemeinderat beschließt eine Garage zu vermieten. Der Mietpreis wird auf 40 € im Monat festgelegt Ein Passus für Festtage, an denen der Parkplatz nicht genutzt werden kann, soll im Mietvertrag eingefügt werden. Ein Passus zur Einschränkung der Nutzungsdauer aufgrund möglicher Nutzungsänderung des Areals (Sonderkündigungsrecht) soll eingefügt werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass für die städtebauliche Konzeption zur Entwicklung einer attraktiven Ortsmitte im Bereich des Anwesens Böringerhof, Hauptstraße 36, erst nach dem Jubiläum im nächsten Jahr ein Planungsworkshop durchgeführt werden soll.
Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts beschließt der Gemeinderat einstimmig dem Tennisclub 86 e.V. für die Sanierung der Toiletten einen Zuschuss in Höhe von 2.500,- € zu gewähren.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Antrag auf Errichtung einer zweiten Zufahrt auf dem Grundstück in der Siedlungstraße zu.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig zwei weitere Angebote für die Neugestaltung des Jubiläumslogos einzuholen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden, den Auftrag zur Erstellung von drei Entwürfen des Jubiläumslogos an zwei Anbieter zu erteilen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anschaffung von 75 Gemeindefahnen gemäß dem Angebot der Fa. Rummel zum Gesamtpreis von 3.462,90 €. Der Verkaufspreis für eine Fahne wird bis zum Ende des Jubiläumsjahres 2024 auf 50 € festgesetzt. Mit der Einführung der Umsatzsteuerpflicht zum 01.01.2025 wird der Verkaufspreis für eine Fahne auf 55 € festgesetzt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, wie von der Bauabteilung vorgeschlagen, der günstigsten Bieterin / Firma den Auftrag für den Rahmenvertrag für Tiefbauarbeiten zu erteilen. Auf der Grundlage dieses Vertrages können Tiefbau-Reparaturarbeiten im Zeitraum vom 01.04.2023 bis 31.03.2025 durch die Bauabteilung der Verbandsgemeinde in Rücksprache mit der Ortsgemeinde, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf der Unterhaltungshaushaltsstelle, erteilt werden.