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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 15/2025
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Bekanntmachung

Lage des Plangebiets

Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans (nicht maßstäblich)

12. Änderung des Flächennutzungsplans II der Verbandsgemeinde Bellheim zur Darstellung einer Sonderbaufläche Windenergie in der Gemarkung Zeiskam

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat am 20.06.2018 und erneut am 18.12.2024 die Aufstellung des 12. Änderungsplans zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan II der Verbandsgemeinde Bellheim beschlossen hat. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll im Norden der Gemarkung Zeiskam im Wege der isolierten Positivplanung gemäß § 245e BauGB eine rd. 3,8 ha große Sonderbaufläche „Windenergieanlage“ anstelle bisheriger Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Windenergieanlage zu schaffen (im Zusammenhang mit fünf weiteren geplanten Anlagen in der Gemarkung Lustadt, Verbandsgemeinde Lingenfeld). Der Geltungsbereich des Änderungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat am 26.03.2025 den Vorentwurf des Änderungsplans beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Unterlagen, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, stehen auf der Internetseite der VG Bellheim unter Wirtschaft - Bauleitplanung - Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/), bis zum 05.05.2025 zur Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Verfügung. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an Herrn Guz (m.guz@vg-bellheim.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nach vorheriger Terminabsprache haben Sie die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Bitte wenden Sie sich an Frau Parmasché (07272 7008-445, s.parmasche@vg-bellheim.de).

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