In Deutschland sind bei Geflügel erstmals seit rund 30 Jahren wieder Fälle der hochansteckenden und folgenschweren Newcastle-Krankheit aufgetreten. Aus diesem Anlass hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) an die bestehende Impfpflicht für Hühner und Puten gegen die Newcastle Krankheit, auch Newcastle Disease oder ND genannt, erinnert. Die Veterinärämter der Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und des Rhein-Pfalz-Kreises machen daher auch ihrerseits gemeinsam auf die aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen aufmerksam. Bekannte Fälle der Newcastle-Krankheit gibt es im Zuständigkeitsgebiet der örtlichen Veterinärämter nicht (Stand 9. April).
Alle Hühner und Puten eines Bestandes sind gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Dies betrifft auch Hobby- und Kleinstbestände. Wiederholungsimpfungen sind nach Angaben des Impfstoffherstellers so durchzuführen, dass ein belastbarer Impfschutz erreicht wird. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer beziehungsweise die Besitzerin Nachweise zu führen (Impfbescheinigung).
Hühner und Puten dürfen nur in einen Geflügelbestand verbracht oder eingestellt oder auf Geflügelmärkte, -ausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art gebracht werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere, im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand, regelmäßig entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers gegen die Newcastle-Krankheit geimpft worden ist.
Wer gegen diese Impfpflicht für Hühner und Puten verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wenn durch die Nichtimpfung andere Bestände infiziert werden, sind Regressforderungen möglich.
Die Impfung kann über das Trinkwasser oder mit einem Aerosolspray erfolgen. Bei diesen Impfformen müssen spätestens alle drei Monate Wiederholungsimpfungen durchgeführt werden, damit ausreichende Immunität erreicht wird. Eine Einzeltierimpfung per Injektion in die Muskulatur bringt eine länger andauernde Immunität gegen die ND, ist aber aufwändiger. Anfangs muss dabei eine Auffrischungsimpfung nach vier Wochen verabreicht werden, danach reichen jährliche Wiederholungen der Impfinjektion aus.
Die Newcastle-Krankheit
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion, die vor allem Geflügel betrifft. Die Krankheit sorgt für großes Tierleid: Erkrankte Vögel zeigen Symptome wie Atemnot, Durchfall, Gleichgewichtsstörungen, eine verminderte Legeleistung und Todesfälle. Die einzelnen Vogelarten sind unterschiedlich betroffen. Während das Virus bei Hühnern und Puten zu hoher Sterblichkeit führen kann, verursacht es beispielsweise bei Enten oder Gänsen oft nur eine klinisch unauffällige Infektion.
Für Menschen ist das Virus in der Regel ungefährlich. Sie können sich in seltenen Fällen bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel anstecken (Zoonose) und bekommen dann meist eine Bindehautentzündung, die aber bald zurückgeht.
Weitere Informationen gibt es beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) unter www.fli.de. Auf dieser Webseite können Interessierte unter anderem die Aufzeichnung eines Webinars von Ende März anschauen, das sich um die Newcastle-Krankheit und um die Geflügelpest gedreht hat. Der Direktlink dazu lautet www.fli.de/de/aktuelles/kurznachrichten/neues-einzelansicht/tiergesundheit-aktuell-das-fli-informiert-ueber-newcastle-krankheit.
Der Verbund
Die Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis bilden gemeinsam den Tierseuchenverbund Rheinpfalz.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis.
„Spielend wachsen – gemeinsam entdecken“
Der Baby-Bewegungsanhänger (BBA) der Kreisverwaltung wird wieder an verschiedenen Orten im Kreis Station machen. Der Anhänger beinhaltet zahlreichen Mitmach-Spiele, mit denen Familien mit Babys oder Kleinkindern eingeladen sind, sich zu bewegen und gemeinsam kleine Abenteuer zu erleben. Die Kinder dürfen sich auf Spiel, Bewegung und jede Menge guter Laune freuen.
Das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern von null bis drei Jahren. In einer kindgerechten, bunt gestalteten und bewegungsfreundlichen Entdeckeroase können die Kleinsten je nach Alter rasseln, krabbeln, Rutschfahrzeuge fahren oder Balancierelemente ausprobieren und dabei ihre motorischen sowie sensorischen Fähigkeiten spielerisch entdecken. Unterschiedliche Bewegungselemente sorgen für Abwechslung, regen die Neugier an und laden zu entdeckungsreichen Erlebnissen ein.
Organisiert wird das mobile Angebot vom Netzwerk „Frühe Hilfen“ im Landkreis Germersheim gemeinsam mit zahlreichen Partnerinnen und Partnern. Ziel ist es, Familien so unkompliziert und niedrigschwellig wie möglich zu erreichen, gemeinsame Momente zu ermöglichen und wertvolle Impulse für den Alltag zu geben. Die Einsätze schaffen einfache Zugänge für Familien und stärken das soziale Miteinander. Dazu der Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler: „Es freut mich sehr, zu sehen, wie gut das Angebot angenommen wird. Kinder können spielerisch ihre Bewegungsfreude entfalten, und Eltern haben die Möglichkeit, sich in entspannter Atmosphäre auszutauschen.“ Denise Hartmann-Mohr, Leiterin des Jugendamtes, ergänzt: „Neben der Förderung der kindlichen Entwicklung steht das gemeinsame Erleben im Mittelpunkt. Eltern, Großeltern und Kinder können aktiv werden, Spaß haben und neue Kontakte knüpfen.“
Ab Mitte April wird der Baby-Bewegungs-Anhänger bei verschiedenen Veranstaltungen im gesamten Landkreis Station machen. Interessierte erhalten weitere Informationen direkt beim Netzwerk „Frühe Hilfen“ des Landkreises Germersheim unter 07274 531861 oder per E-Mail an fruehehilfen@kreis-germersheim.de. Auch Kooperationsanfragen können gerne direkt an das Netzwerk gerichtet werden.
Die Termine des Baby-Bewegungsanhängers in der VG Bellheim im Überblick:
Freitag, 8. Mai 2026, 9.30 bis 11.30 Uhr, Bellheim
Café Babyzeit, 76756 Bellheim (der genaue Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben)
Sonntag, 31. Mai 2026, 9 bis 16 Uhr, Ottersheim
Spiel- und Sportfest des Turnvereins
Waldstraße (Sport- und Freizeitgelände), 76879 Ottersheim