| TOP 1 | Vorstellung der Kita-Sozialarbeit "Entwicklung - Ist Stand - Zukunft" |
| TOP 2 | Vorstellung Machbarkeitsstudie - Waldbewässerung und Waldbrandvorsorge |
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Herrn Dr. Probst zur Kenntnis und bedankt sich für die umfassende Ausgestaltung der Machbarkeitsstudie über die Waldbewässerung und Waldbrandvorsorge. Ein Beschluss wird nicht gefasst.
| TOP 3 | Aufstellung des Bebauungsplans "Fortmühlstraße 18 A"; Beschluss des Entwurfs sowie zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
Die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Fassung des Bebauungsplans „Fortmühlstraße 18 A“ wird einstimmig als Entwurf beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
| TOP 4 | Antrag auf Anschluss einer Werkszufahrt der Firma Kardex an die Südumgehung |
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Machbarkeitsstudie für die im CDU-Antrag vorgeschlagene weitere Anschlussvariante einer Werkszufahrt für die Fa. Kardex zu beauftragen und an den LBM weiterzuleiten.
Zudem soll beim LBM angefragt werden, ob in der Rülzheimer Straße temporär eine Tempo 30 Zone möglich wäre.
| TOP 5 | Antrag Einrichtung öffentlicher Trinkwasserentnahmestellen |
| a) | Trinkwasserentnahmestellen/Trinkwasserbrunnen |
| Der Gemeinderat lehnt den CDU-Antrag auf Errichtung eines Trinkwasserbrunnens am Rathaus oder bei einer Zuschussgewährung durch das Land, der Errichtung von 2 Trinkwasserbrunnen im Ort ab. |
| b) | Anschaffung von Trinkflaschen |
| Der Gemeinderat lehnt den CDU-Antrag ab, 1.000 Trinkflaschen der vorgestellten Variante 3 für 12 €/Stück anzuschaffen. |
| TOP 6 | Aufstellung des Bebauungsplans "Umfeld Hauptstraße 140, 1. Änderung"; Beschluss des Entwurfs sowie zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
Die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Fassung des Bebauungsplans „Umfeld Hauptstraße 140, 1. Änderung“ wird als Entwurf einstimmig beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Unter 5.1. soll der Satz „innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche sind mindestens 18 Laubbäume zu pflanzen“ geändert werden in „es können bis zu 18 Laubbäume gepflanzt werden“.
TOP 7 | Änderung des Bebauungsplans "Im Häßlich" bzgl. der Festsetzungen zu Einfriedungen |
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Häßlich, 17. Änderung“. Straßenseitige Einfriedungen sollen bis zu einer Höhe von 1,40 m, seitliche und rückwärtige Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,80 m als zulässig festgesetzt werden.
TOP 8 | Änderungssatzung über örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen im Geltungsbereich der Bebauungspläne "Gewerbegebiet Nordost II bis V"; Beschluss des Entwurfs sowie zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
Die Änderungssatzung über örtliche Bauvorschriften zu Einfriedungen im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Gewerbegebiet Nordost II bis V“ vom Januar 2024 wird als Entwurf beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB beauftragt.
TOP 9 | Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar; Beteiligung der Behörden |
Der Entwurf der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wird zur Kenntnis genommen. Eine Stellungnahme wird nicht abgegeben.
TOP 10 | Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar; Beteiligung der Behörden |
Der Entwurf des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wird zur Kenntnis genommen. Eine Stellungnahme wird nicht abgegeben.
TOP 11a | Verlängerung der Bauverpflichtung |
Der Gemeinderat Bellheim beschließt die Regelungen des Zuteilungsschreibens für Gewerbegrundstücke gemäß der Empfehlungen der Notarin, sowie der Bauabteilung, anzupassen.
TOP 12 | Antrag auf Parkplätze beim Service Wohnen der AWO |
Der Beratungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.
TOP 13 | Parkplatzsituation am Ärztehaus |
Der Beratungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.
TOP 14 | Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Postgrabenstraße |
Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Dorferneuerung und Innerortsstärkung wird beschlossen, die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Postgrabenstraße endgültig festzusetzen.
TOP 15 | Parkregelung am öffentlichen Parkplatz P 2 "Jugendzentrum" |
Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Dorferneuerung und Innerortsstärkung wird beschlossen, den Parkplatz P 2 „Jugendzentrum“ komplett mit einer max. Höchstparkzeit von zwei Stunden mit Parkscheibe werktags zwischen 9 und 18 Uhr einzurichten.
TOP 16 | Parkplatz Festhalle |
Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Dorferneuerung und Innerortsstärkung wird beschlossen, eine Parkregelung für den Parkplatz an der Festhalle einzuführen. Das Parken soll nur für PKW zugelassen und eine Höchstparkzeit von max. 6 Stunden mit Parkscheibe ausgewiesen werden. Von 22 Uhr bis 7 Uhr wird keine Parkscheibe benötigt. Das Parken von LKW soll verboten werden.
TOP 17 | Anregung gem. § 16 b GemO zu wiederkehrenden Beiträgen in der OG Bellheim |
Der Gemeinderat sieht, auch durch gesetzliche Regelungen, keine Möglichkeit, die wiederkehrenden Beiträge zu verringern. Ein Beschluss wird nicht gefasst.
TOP 18 | Rahmenvertrag Grünpflege 2024 |
Der Gemeinderat Bellheim ermächtigt die Verwaltung nach erfolgter Prüfung (Eignungs- und rechnerische Prüfung), für das LV 1 „Pflege von Straßenbegleitgrün“ den gesamtwirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.
Der Gemeinderat Bellheim ermächtigt die Verwaltung nach erfolgter Prüfung (Eignungs- und rechnerische Prüfung), für das LV 2 „Pflege von Grünanlagen“ den gesamtwirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.
TOP 19 | Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Bellheim |
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2022 geprüft. Die Prüfung erstreckte sich stichprobenartig über die gesamten Rechnungsunterlagen. Der Ausschuss stellt unter Beachtung der Bestimmungen des § 112 Abs. 1 GemO folgendes fest:
| 1. | Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses hat zu keinen Einwendungen geführt. |
| 2. | Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den rechtlichen Vorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden. |
| 3. | Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. |
| 4. | Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt. |
| 5. | Bei den Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisrechnung bzw. den Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung wurde, soweit dies erkennbar war, nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren. |
| 6. | Die Verwaltung wurde, soweit erkennbar, zweckmäßig und wirtschaftlich geführt. |
| 7. | Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden, soweit nicht schon geschehen, nachträglich genehmigt. |
| 8. | Darüber hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach der Auffassung des Rechnungsprüfungsausschusses für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses von Bedeutung sind. |
Aufgrund dieses Ergebnisses empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig dem Gemeinderat Bellheim, den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bellheim für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 114 Abs. 1 GemO festzustellen, sowie dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bellheim sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Entlastung zu erteilen.
Der Gemeinderat beschließt aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Bellheim für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 114 Abs. 1 GemO und erteilt dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bellheim sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim Entlastung. Ein besonderes Lob erhielt das Team der Finanzabteilung.
TOP 20 | Beitritt zum Bündnis für Demokratie |
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beitritt der Gemeinde zum Bündnis für Demokratie.
TOP 21 | Antrag auf Änderungen der Nutzungsordnungen für kommunale Veranstaltungsräume |
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Gemeinde- und Städtebund gemäß des CDU-Antrages zu prüfen, ob eine Vermietung der Bellheimer Veranstaltungsräume an extremistische und verfassungsfeindliche Gruppierungen und Einzelpersonen durch Änderungen der Benutzungsordnungen ausgeschlossen werden kann.
TOP 22 | Antrag auf bezahlbaren Wohnraum in Bellheim |
Der Gemeinderat ist sich bezüglich des SPD-Antrages einig, dass die Themen bezahlbarer Wohnraum und gemeindeeigene Wohnungen demnächst im Rat behandelt werden sollen. Hierzu soll ein Konzept vorbereitet werden.
Als erster Schritt wäre in einer der nächsten Sitzungen ein grober Plan inkl. Kostenschätzung für das bereits beschlossene zweite Mehrgenerationenhaus vorzustellen. Ein Beschluss wird nicht gefasst.
TOP 23 | Antrag Resolution "Schulstandort Bellheim" |
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die den Sitzungsunterlagen beigefügte Resolution „Schulstandort Bellheim“
TOP 24a | Annahme von Spenden anlässlich des Benefizkonzert des Mercedes Benz Orchester und deren Verteilung |
Der Gemeinderat nimmt die Spendensumme in Höhe von 6.037,02 € an und leitet diese zu gleichen Teilen an die Tafeln in Germersheim und Wörth sowie die Jugendpflege der Gemeinde Bellheim weiter.
TOP 24b | Verkauf von T-Shirts an Vereine und Gewerbetreibende sowie Fahnen an Gewerbetreibende zu vergünstigten Preisen |
Der Gemeinderat spricht sich einstimmig dafür aus, die Preise für die T-Shirts an Bellheimer Vereine, Gewerbetreibende und auch an alle anderen Interessenten, zu einem reduzierten Stückpreis von zunächst 8,00 € und die Fahnen mit einer Größe von 120 x 300 cm zu einem Stückpreis von 25,00 € an Gewerbetreibende zu verkaufen. Verkaufsstellen sollen auch beim Bauernmarkt und an den Gartentagen eingerichtet werden.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Bellheim am 21.03.2024 gefassten Beschlüsse:
Es wurde über Grundstücksangelegenheiten und das Ärztehaus beraten.