Lage des Plangebiets
Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplans (nicht maßstäblich)
Hiermit wird bekannt gemacht, dass die Kreisverwaltung Germersheim als zuständige höhere Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 22.05.2025 die 16. Änderung des Flächennutzungsplans II der Verbandsgemeinde Bellheim in der Gemarkung Zeiskam gemäß § 6 BauGB genehmigt hat.
Der räumliche Geltungsbereich und die Lage sind aus den beigefügten Abbildungen ersichtlich.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur westlichen Erweiterung der gewerblichen Nutzung des Flurstücks Nr. 1375/3 geschaffen. Die Änderung erfolgte im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Großmarkt, 1. Änderung und Erweiterung“ der Ortsgemeinde Zeiskam.
Der Flächennutzungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB stehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, Bauabteilung, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung. Jedermann kann den Flächennutzungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Hinweise:
Gemäß § 215 BauGB ist bezüglich der Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften Folgendes zu beachten:
Unbeachtlich werden
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
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