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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 17/2026
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Haushaltssatzung des Entwässerungsverbandes „Obere Rheinniederung“ für das Jahr 2026 vom 04. März 2026

Die Verbandsversammlung hat am 04.03.2026 auf Grund der §§ 47 Abs. 1 Nr. 5 und 65 Wasserverbandsgesetz - WVG - vom 12.02.1991 (BGBI. S. 405) i.V.m. § 11 Nr. 3 der Verbandssatzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt 

der Gesamtbetrag der Erträge auf (E8+E17)

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (E15+E18)

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (E23)

2. im Finanzhaushalt

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (F27)

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (F32)

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstatigkeit (F43)

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsforderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

2.270.000 Euro

2.270.000 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

§ 4 Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 

§ 5 Umlage

Die Verbandsumlage nach § 22 Verbandssatzung wird für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1.

 Der Gesamtbetrag der Umlage gemaß § 22 i.V.m. § 23 Abs. 1- 3 Verbandssatzung für die Unterhaltung der Gewässer und den Betrieb und die Unterhaltung der Schopfwerke auf

2.

 Der Gesamtbetrag der Umlage gemãß § 22 i.V.m. § 23 Abs. 4 Verbandssatzung für die Errichtung, den Ausbau und die Wiederherstellung von Schopfwerken, Sielen und sonstigen baulichen Anlagen auf

Die Verbandsumlage ist in vier gleichen Raten zum 1.5., 1.7., 1.9. und 1.11.2026 mit je

fallig.

$ 6

Die Erstattung für die Wahmehmung der Kassen-, Rechnungs- und Geschäftsführung gemäß § 25 Verbandssatzung wird für das Jahr 2026 auf 25.000 Euro festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

§ 8 In Kraft treten

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Hagenbach, den 20. April 2026
Reinhard Scherrer
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 liegt zur Einsichtnahme vom 17.04.2026 bis 04.05 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung 76767 Hagenbach, Ludwigstr. 20, Zimmer Nr. 203 während der Dienststunden öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorstehend genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hagenbach, den 20. April 2026
Reinhard Scherrer
Verbandsvorsteher