Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:
Für den Kirschenweg in Bellheim werden die Zeichen 283-10 „Absolutes Halteverbot Anfang“ und 283-20 „Absolutes Halteverbot Ende“, vor den Anwesen 14 bis 15, sowie gegenüber angeordnet.
Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.