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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 18/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Veröffentlichung von Bauleitplänen

Geltungsbereich des Bebauungsplans

Lage des Plangebiets

Aufstellung des Bebauungsplans „Umfeld Hauptstraße 140, 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Bellheim; Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Bellheim am 14.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Umfeld Hauptstraße 140, 1. Änderung“ nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.

Die Ortsgemeinde Bellheim möchte den Bereich um das denkmalgeschützte und gemeindeeigene Gebäude Hauptstraße 140 neu ordnen und städtebaulich aufwerten. In diesem Rahmen soll südlich an das bestehende Gebäude Hauptstraße 141 ein Gebäude mit einem Café im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen errichtet werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung dieses Gebäudes sowie der bereits bestehenden Gebäude im Umfeld der Hauptstraße 140 wurde der Bebauungsplan „Umfeld Hauptstraße 140“ aufgestellt.

Im Rahmen der konkreten Architekturplanung für das Gebäude südlich der Hauptstraße 141 hat sich jedoch gezeigt, dass ein Teil der Festsetzungen des Bebauungsplans zu eng getroffen wurden. Um das Vorhaben dennoch wie geplant verwirklichen zu können, soll der Bebauungsplan entsprechend der konkreten Vorhabenplanung geändert werden. Die Bebauungsplanänderung umfasst dabei das gesamte Plangebiet des Ursprungsbebauungsplans und ersetzt den Ursprungsbebauungsplan vollständig.

Der ca. 0,57 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie die Lage des Plangebiets sind aus den abgedruckten Abbildungen ersichtlich.

b) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Bellheim hat am 21.03.2024 die Veröffentlichung des Planentwurfs beschlossen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird die Veröffentlichung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) vom 03.05. bis 03.06.2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft - Bauleitplanung - Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht werden. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten; vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen (Kontakt: Herr Guz, Tel. 07272/7008-401). Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an Herrn Guz: m.guz@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

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