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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 18/2026
Sonstige Nachrichten
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Kreisverwaltung Germersheim

Umstrukturierung von Rebflächen

Antragsverfahren Teil 1 2026 für Rebpflanzungen eröffnet - Anträge können vom 4. Mai bis 1. Juni gestellt werden

Ab dem 4. Mai 2026 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2027 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 1. Juni 2026. Darauf weist das Sachgebiet Agrarförderung der Kreisverwaltung Germersheim hin.

In Teil 1 müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst des Antragsjahres Teil 1 oder bis zum Frühjahr des darauffolgenden Jahres gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden. Ebenfalls sind unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten bzw. Genehmigungen auf Wiederbepflanzung bestockt werden sollen, im Teil 1 zu melden. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau weist darauf hin, dass die Rodebescheide aus den Vorjahren ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen dann erneut beantragt werden. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.

Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Die einzelnen Maßnahmen können dem Merkblatt des Ministeriums entnommen werden.

Dieses Merkblatt für das Förderverfahren sowie die Antragformulare stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz zum Herunterladen bereit unter https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/.

Laut Ministerium sollte das Merkblatt unbedingt vor Antragstellung gelesen werden, da es die Antragstellung erleichtere und helfe Fehler zu vermeiden.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Die Fertigstellung der Pflanzung und der Unterstützungsvorrichtung muss in 2027 spätestens zum 30. Juni 2027 (einzige Frist) erfolgt sein, da eine Auszahlung des Zuschusses aufgrund des Auslaufens der gegenwärtigen Förderperiode nur bis zum 15.10.2027 erfolgen kann. Später gemeldete und fertiggestellte Vorhaben können nicht gefördert werden.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen: https://www.lwk-rlp.de/weinbau/wip

Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann über Neuregistrierung ein Antrag ausgefüllt und an die angegebene Nummer gefaxt werden. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragstellenden eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober durch die zuständige Kreisverwaltung.

Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim, www.kreis-germersheim.de/agrar

(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, MWVLW)

Neuer digitaler Service für den Landkreis Germersheim: 

Kostenlose „AbfallApp GER“ ab sofort erhältlich

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim erweitert ihr Serviceangebot. Ab sofort steht den Bürgerinnen und Bürgern erstmals die neue „AbfallApp GER“ zur Verfügung. Termine, Standorte und Hinweise sind nun schnell abrufbar.

Die App bietet zahlreiche praktische Funktionen, die individuell auf den jeweiligen Wohnort und die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt werden können, wie z. B. persönliche Abfuhrtermine, Erinnerung an nächste Leerung, importieren der Termine in den eigenen Smartphonekalender, Abfallkalender im PDF-Format herunterladen und ausdrucken, auf Wunsch Erhalt von PushNachrichten, Informationen zu Müllbehälter, die Anmeldung von Sperrmüllabholungen, die Teilnahme an Umfragen, Abruf von Gebühreninformationen, umfangreiches Abfall-ABC, Informationen zu nächstgelegenen Wertstoffhöfen, Grünschnitt-Annahmestellen, Alttextilcontainer sowie Verkaufsstellen für Bio- und Restmüllsäcke.. Die App ist zudem mehrsprachig verfügbar und hat einen integrierten Chatbot.

 

 

Die App ist ab sofort kostenlos verfügbar und kann über die bekannten App-Stores für Android und iOS heruntergeladen werden. Für einen schnellen und einfachen Download stehen zudem die nachfolgenden QR-Codes zur Verfügung.