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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 19/2023
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Verkehrsanordnung Halteverbot

Verkehrsanordnung Einbahnstraße

Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:

Für die Raiffeisenstraße in Zeiskam, Einmündung zur Kronstraße am Fahrbahnteiler, werden die Zeichen 220-10 „Einbahnstraße“ mit dem Zusatzschild 1000-32 „Radverkehr kreuzt von links und rechts“ und die Zeichen 257 „Verbot der Einfahrt“ mit dem Zusatzschild 1022-10 „Radverkehr frei“, angeordnet.

Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.