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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 19/2024
Aus den Sitzungen
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Gemeinderat Ottersheim

Auszug über die 42. Sitzung des Gemeinderates Ottersheim am 14.03.2024

Festlegung der Gebühren für die neuen Bestattungsformen entlang der Friedhofsmauer

1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Gebühren:

Bestattungsform:

Planbereich:

Gebührenvorschlag:

UB Sandsteinmauer

U 1 und U 2

850,00 Euro

UB Baum, glatte Mauer

B 1, B 3 und B 4

720,00 Euro

UB „Immergrün“ mit Würfeln

M 1 und M 2

720,00 Euro

UB Rasen mit Platte

M 3 und M 4

720,00 Euro

anonyme Bestattung

B 2 und B 5

450,00 Euro

Urnengräber

720,00 Euro

Zudem wird die Gebühr für das Nutzungsrecht an einer Urnenkammer bei Änderung der Friedhofsgebührensatzung angehoben auf 1050,00 Euro.

2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, einen Nachbestattungspoller der Fa. Kronimus, Modell Iffezheim, zum Preis von 2550,- € incl. MWSt. + Fracht anzuschaffen.

Kostenordnung öffentliche Einrichtungen

  1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass Vereine jeweils 50 € pro Jahr und Einrichtung als Mietzins bezahlen.
  1. Als weiteres beschließt der Gemeinderat bei einer Enthaltung, der Verwaltung den Prüfauftrag zu erteilen, inwieweit vom Verfassungsschutz beobachtete extremistische Gruppierungen etc. ein Mietvertrag für öffentliche Einrichtungen versagt werden kann.

Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar; Beteiligung der Behörden

Der Entwurf der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, keine Stellungnahme abzugeben.

Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar; Beteiligung der Behörden

Der Entwurf des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, keine Stellungnahme abzugeben.

Bauantrag - Dachausbau zu Wohnzwecken, Ludwigstraße

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für den Dachausbau zu Wohnraum in der Ludwigstraße einschließlich der Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB bzgl. der Unterschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Mindestwandhöhe wird einstimmig erteilt.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Ottersheim am 14.03.2024 gefassten Beschlüsse:

Es wurden Beschlüsse zu Vertragsangelegenheiten gefasst.

Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/