Innerörtliche Entwicklung
Dies beinhaltet: -Hochwertige Arbeitsplätze und Zukunftstechnologie statt Leerstand in der Brauerei, -Neues Wohnen am Spiegelbach, auch für Normalverdiener/-innen, -Lebendiger Ortskern und Sozialraum an einem neuen Marktplatz im Bereich der großen Kirchstraße.
Den Ratsmitgliedern soll das gesamte Konzept zugeleitet werden.
Berichtspflicht nach § 21 GemHVO; Bericht zum 15.10.2022
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zum 15.10.2022 zur Kenntnis.
Anpassung der Realsteuerhebesätze aufgrund der Neuregelung des Finanzausgleichsgesetzes
Der Gemeinderat Bellheim beschließt die Realsteuerhebesätze wie folgt festzusetzen: Grundsteuer A von 300 v. H. auf 345 v. H., Grundsteuer B von 400 v. H. auf 465 v. H., die Gewerbesteuer verbleibt bei 390 v. H.
Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Nordost V, 1. Änderung"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den in der beigefügten Synopse niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nordost V, 1. Änderung“ wird gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Energiesparmaßnahmen und Weihnachtsbeleuchtung - neue Erkenntnisse
| 1. | Der Gemeinderat Bellheim beschließt einstimmig, die Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden nicht abzuschalten. |
| 2. | Der Gemeinderat beschließt bei 7 Enthaltungen, die vorhandenen 25 Weihnachtssterne zusätzlich zu installieren und mit oder ohne Zeitschaltuhren zu betreiben. |
Umgestaltung der Verkehrsführung rund um die Schule
Der Gemeinderat beschließt, wie vom Ausschuss vorgeschlagen, den Auftrag zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes inklusive einer Verkehrszählung an das Planungsbüro Schulbaum e.K, Landau zum Angebotspreis zwischen 5.000 und 6.000 € zzgl. den Kosten für eine Verkehrszählung (über ein externes Büro) zu vergeben.
| Zu den vom Ausschuss vorgeschlagenen Vorgaben und Aspekten | |
| - | Die Schulstraße sollte nicht als Fahrradstraße, sondern als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. |
| - | Anstatt eines Zebrastreifens sollten Standorte für eine Fußgängerampel ermittelt werden. |
| - | Die Linien- und Prälat-Storck-Straße sollten nicht als Einbahnstraßen sondern als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. |
| - | Der angedachte Busbahnhof in Höhe des Minigolfs/Regenrückhaltebeckens sollte nicht weiterverfolgt werden. |
| beschließt der Gemeinderat, vom Planungsbüro auch noch folgende Änderungen bzw. Ergänzungen prüfen zu lassen: | |
| - | Die Prälat-Stock-Straße eignet sich nicht als verkehrsberuhigter Bereich wegen dem Wegfall vieler Parkplätze. |
| - | Die Schulstraße sollte auch als Fahrradstraße geprüft werden. |
| - | Die mobile Fußgängerampel sollte durch eine feste Ampel ersetzt werden. |
Parksituation Lindenstraße
Gemäß der erneuten Empfehlung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Dorferneuerung und Innerortsstärkung beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Parkregelung in der Lindenstraße zu belassen.
Sanierung gemeindeeigene Wohnungen
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die erforderlichen Maßnahmen zunächst zurückzustellen bis das neue Gutachten fertiggestellt ist. In der neuen Wohnung soll vorher eine Bestandsaufnahme gemacht werden. Möglichst in der nächsten Ratssitzung soll hierüber entschieden werden.
Auszahlung der Vereinszuschüsse
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Auszahlung des Zuschusses von 4.996,30 € an die Vereine der Ortsgemeinde Bellheim gemäß der nichtöffentlich beigefügten Aufstellung.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Bellheim am 17.11.2022 gefassten Beschlüsse:
Es wurde über Personalangelegenheiten und Grundstücksangelegenheiten beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de/