Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Germersheim:
Die Kreisverwaltung Germersheim gibt als zuständige Behörde gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens „Gewässerkorrektur und Ufersicherung am Spiegelbach“ im Bereich der alten Ziegelei bzw. der Fortmühle in der Gemarkung Bellheim, Flurstück Nrn. 5846/46, beantragt von der Verbandsgemeinde Bellheim, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.
Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Kreisverwaltung Germersheim aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären.
Somit wird festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung auf Grundlage eines UVP-Berichtes gemäß § 16 UVPG erforderlich ist.
Wesentliche Gründe für die Entscheidung sind:
Die fachgutachterlich geplante Gewässerkorrektur und Ufersicherung des durch Abrutschen gefährdeten Spiegelbachabschnitts dient als Hangsicherungsmaßnahme, dem nachhaltigen Schutz und dem Erhalt des Fließgewässers, seiner ökologischen Funktion und Leistungsfähigkeit und somit dem langfristigen Schutz als geschützter Biotop. Durch die vorgesehenen Gestaltungs- und Pflanzmaßnahmen werden die hierfür erforderlichen Voraussetzungen bestmöglich gewährleistet.
Bei Nichtdurchführung wäre zeitnah mit einer Hangrutschung und mit einer erheblichen Beeinträchtigung bzw. mit einem Verlust des Gewässers zu rechnen.
Dieser Bekanntmachungstext ist über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/rlp verfügbar. Er kann zudem im Internet der Kreisverwaltung Germersheim (www.kreis-germersheim.de) unter „Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.