Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Zeiskam
Der Ausschuss hat den Jahresabschluss 2024 geprüft. Die Prüfung erstreckte sich stichprobenartig über die gesamten Rechnungsunterlagen. Der Ausschuss stellt unter Beachtung der Bestimmungen des § 112 Abs. 1 GemO folgendes fest:
| 1. | Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses hat zu keinen Einwendungen geführt. |
| 2. | Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den rechtlichen Vorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden. |
| 3. | Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. |
| 4. | Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt. |
| 5. | Bei den Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisrechnung bzw. den Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung wurde, soweit dies erkennbar war, nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren. |
| 6. | Die Verwaltung wurde, soweit erkennbar, zweckmäßig und wirtschaftlich geführt. |
| 7. | Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden, soweit nicht schon geschehen, nachträglich genehmigt. |
| 8. | Darüber hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach der Auffassung des Rechnungsprüfungsausschusses für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses von Bedeutung sind. |
Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschuss zu folgen. Der Jahresabschluss der Ortsgemeinde Zeiskam wird für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 114 Abs. 1 GemO festgestellt. Die Entlastung der Ortsbürgermeisterin, der Ortsbeigeordneten, des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bellheim sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim wird erteilt.
Brückenerneuerung an der Zeiskamer Mühle: Vorstellung Entwurfsplanung, Beauftragung Naturschutzgutachter
Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand und die Ausführungsvarianten zur Erneuerung der Brücke an der „Zeiskamer Mühle“ zur Kenntnis. Da unabhängig von der Ausführungsvariante eine artenschutzrechtliche Potentialeinschätzung benötigt wird, beschließt der Rat mehrheitlich die artenschutzfachliche Potentialeinschätzung an das Büro Wagemann zum Angebotspreis in Höhe von 3.000 € netto bzw. 3.570 € brutto zu vergeben.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Zeiskam und der VG Bellheim über die anteilige Übernahme von Personalkosten im Bereich Jugendpflege
Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Inkrafttreten der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Zeiskam und der Verbandsgemeinde Bellheim über die 50%-ige anteilige Übernahme der Personalkosten im Bereich Jugendpflege zum 01.01.2026.
Anschaffung eines Gebrauchtfahrzeugs für den Bauhof
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beschluss vom 08.09.2025 aufzuheben und vorerst kein Fahrzeug für den Bauhof zu erwerben.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Zeiskam am 15.12.2025 gefassten Beschlüsse:
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de