Änderung der Niederschrift vom 28.10.2025
Die Niederschrift unter Informationen/Anfragen e) Wingertshaisl soll in diesem Punkt einstimmig wie folgt geändert werden:
Erneut waren am Wingertshaisl Sprayer zugange und haben die dortigen Wände besprüht. Dies wird in Kürze entfernt. Sollte es in Zukunft wieder zu Vandalismus kommen, wird dieses der Öffentlichkeit mitgeteilt und um Hinweise auf die Täter gebeten. Soweit rechtlich möglich, soll auch eine Belohnung zur Ergreifung der Täter ausgelobt werden.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Es wurde über Grundstücksangelegenheiten und Personalangelegenheiten beschlossen.
Vorstellung Erschließungsplanung Neubaugebiet „westlich der Waldstraße“
Der Gemeinderat Ottersheim beschließt einstimmig die Erschließungsplanung in der vom Planungsbüro Piske, Ludwigshafen vorgestellten Form.
Flurbereinigung Herxheim
| 1. | Aus dem Rat kommt ein erweiterter Antrag, den Weg auf Ottersheimer Gemarkung nicht auszubauen. |
| Der erweiterte Antrag wird abgelehnt. | |
| 2. | Der Gemeinderat Ottersheim beschließt, das auf Ottersheimer Gemarkung liegende Teilstück F in das Flurbereinigungsverfahren zur Realisierung einer durchgehenden Wegeverbindung von Ottersheim nach Herxheim mit aufzunehmen. |
Anschaffung der Bärentaler
Der Gemeinderat beschließt einstimmig 170 Bärentaler (100 Bronze, 50 Silber, 20 Gold) inkl. Etui (5,80 €) von der Fa. Steinhauer und Lück anzuschaffen. Die Gesamtkosten hierfür betragen rd. 2.916,10 €.
Friedhofsangelegenheit - Anschaffung von Tafeln für den Lebensweg entlang der Friedhofsmauer
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Tafeln zum Angebotspreis je nach Ausführung zwischen 2.000,00 Euro und 2.500,00 Euro anfertigen zu lassen.
Für die Sprüche sollen sie in der Blattform angefertigt werden, für die Granitsteine am Eingang in der rechteckigen Form.
Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Ottersheim
Der Ausschuss hat den Jahresabschluss 2024 geprüft. Die Prüfung erstreckte sich stichprobenartig über die gesamten Rechnungsunterlagen. Der Ausschuss stellt unter Beachtung der Bestimmungen des § 112 Abs. 1 GemO folgendes fest:
| 1. | Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses hat zu keinen Einwendungen geführt. |
| 2. | Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den rechtlichen Vorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden. |
| 3. | Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. |
| 4. | Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt. |
| 5. | Bei den Erträgen und Aufwendungen der Ergebnisrechnung bzw. den Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung wurde, soweit dies erkennbar war, nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren. |
| 6. | Die Verwaltung wurde, soweit erkennbar, zweckmäßig und wirtschaftlich geführt. |
| 7. | Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden, soweit nicht schon geschehen, nachträglich genehmigt. |
| 8. | Darüber hinaus hat die Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach der Auffassung des Rechnungsprüfungsausschusses für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses von Bedeutung sind. |
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig und stellt den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Ottersheim für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 114 Abs. 1 GemO fest. Dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bellheim sowie der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim wird einstimmig Entlastung erteilt.
Kreditaufnahme für Investitionen
Der Gemeinderat Ottersheim beschließt einstimmig die Aufnahme eines Investitionsdarlehens in Höhe von bis zu 1.307.300 € zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen.
Der Schuldendienst ist vierteljährlich nachträglich zu leisten. Die Zinsbindung und Laufzeit sollen – abhängig vom jeweils angebotenen Zinssatz – zwischen 10 und 15 Jahren liegen.
Nach Durchführung einer Angebotsanfrage bei verschiedenen Kreditinstituten wird der Bürgermeister ermächtigt, den Darlehensvertrag mit dem wirtschaftlichsten Anbieter abzuschließen.
Änderung oder (Teil-)Aufhebung des Bebauungsplans „Ortsmitte I“
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Büro BIT Ingenieure zu beauftragen. Die Details sollen im Rat besprochen werden.
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Kerweplatz"
a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 28.10.2025
Der Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kerweplatz“ vom 28.10.2025 wird einstimmig aufgehoben.
b) Abschluss des Durchführungsvertrags
Dem Abschluss des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kerweplatz“ in der der Sitzungsvorlage als Anlage beiliegenden Fassung wird einstimmig zugestimmt.
c) Abwägungs- und Satzungsbeschluss
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| 1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den in der beigefügten Abwägungstabelle niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
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| 2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kerweplatz“ wird als Satzung einstimmig beschlossen und die Begründung gebilligt. |
Schulsanierung - Tischlerarbeiten und Bodenbelagsarbeiten
Der Gemeinderat Ottersheim nimmt die Ausschreibungsergebnisse und Nachtragsvergaben wohlwollend zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Bauantrag – Ausbau des Speichers einer Scheune zur Wohnung, Ludwigstraße
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Ausbau des Speichers der Scheune zur Wohnung in der Ludwigstraße wird einstimmig erteilt.
Bauantrag – Nutzungsänderung Wohnfläche zur privaten Physiotherapiepraxis, Ludwigstraße
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Nutzungsänderung einer Wohnung zur privaten Physiotherapiepraxis in der Ludwigstraße wird einstimmig erteilt.
Bauantrag – Neubau eines Wohnhauses in zweiter Reihe, Waldstraße
Zum Neubau eines Wohnhauses in zweiter Reihe in der Waldstraße werden das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB sowie die Zustimmung gemäß § 36a BauGB zur Zulassung der Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung bzgl. der Bauweise nach § 34 Abs. 3b BauGB einstimmig erteilt.
Bauvoranfrage – Neubau eines Wohnhauses, Riethstraße
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Neubau eines Wohnhauses in der Riethstraße in offener Bauweise wird einstimmig erteilt, sofern das erforderliche Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung gegeben ist. Die zulässige Bebauungstiefe soll im Bauvorbescheid durch die Bauaufsichtsbehörde festgelegt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter https://bellheim.ris-portal.de