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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 2/2026
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026 des Wasser- und Bodenverbandes Zeiskam K.d.ö.R

In Vollzug des § 19 der Verbandssatzung wird hiermit

die vom Verbandsausschuss am 13. November 2025 beschlossene

Haushaltssatzung

für das Rechnungsjahr 2026

bekannt gemacht.

I.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2026 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen auf

128.200,00 €

in den Ausgaben auf

128.200,00 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen auf

76.100,00 €

in den Ausgaben auf

76.100,00 €

festgesetzt.

§ 2

Die Verbandsbeiträge werden gemäß §§ 28 ff. Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit § 25 Abs. 1 der Verbandssatzung festgesetzt. Sie betragen für die im Mitgliederverzeichnis aufgeführten Grundstücke

pro ha 140,00 €

ausschließlich der noch nicht an das Beregnungsnetz angeschlossenen Grundstücke sowie der Grundstücke, die noch als Grünland genutzt werden.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur Sicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben verwendet werden soll, wird auf 0 € festgesetzt.

§ 4

Kredite werden nicht veranschlagt.

II.

Der Haushaltsplan 2026 liegt in der Zeit vom 12. Januar 2026 bis einschließlich 23. Januar 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Bellheim während der Dienststunden nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme offen aus.

Zeiskam, den 23. Dezember 2025
gez. Dieter Stubenbordt
Verbandsvorsteher