Geltungsbereich des Bebauungsplans
Lage des Plangebiets
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Zeiskam am 13.05.2024 die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Im Böbig und Nachtweide“ beschlossen hat.
Für den nördlichen Ortsbereich (Bahnhofstraße Nord, Im Böbig, Jahnstraße, Siedlungsstraße sowie Austraße) besteht der Bebauungsplan „Im Böbig und Nachtweide“ aus dem Jahr 1960 mit mehreren zwischenzeitlich erfolgten Änderungen. Dieser leidet an einem Rechtsmangel und wird daher nicht angewendet. Stattdessen wird die planungsrechtliche Vorhabenzulässigkeit in der Regel nach § 34 BauGB beurteilt.
Zur Schaffung einer klaren planungsrechtlichen Grundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben sowie zur Vermeidung städtebaulich unerwünschter Entwicklungen soll der Bebauungsplan unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse neu aufgestellt werden. Eine geordnete Nachverdichtung bei geeigneten Grundstücken soll ermöglicht werden, um den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung unter Berücksichtigung des Vorrangs der Innenentwicklung Rechnung zu tragen und eine angemessene Fortentwicklung der vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstruktur zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie die Lage des Plangebiets sind aus den abgedruckten Abbildungen ersichtlich.
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