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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 20/2026
Aus den Sitzungen
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Gemeinderat Ottersheim

Auszug über die 18. Sitzung des Gemeinderates Ottersheim am 22.04.2026

Beschluss einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Bereich Waldstraße 24

Der Gemeinderat Ottersheim beschließt einstimmig die der Sitzungsvorlage beiliegende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bereich Waldstraße 24.

Unterrichtung von Verträgen gem. § 33 Abs. 2 GemO

Der Gemeinderat nimmt die Unterrichtung von Verträgen gem. § 33 Abs. 2 GemO zur Kenntnis.

Annahme vom Spenden

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der aufgeführten Spenden in Höhe von insgesamt 488,00 € einstimmig zu.

Bürgerhaus Ottersheim - Akustikverbesserungsmaßnahmen in den Sälen im Obergeschoss

Der Gemeinderat Ottersheim beschließt einstimmig, zur Verbesserung der Raumakustik in den Sälen des Bürgerhauses im Obergeschoss eine abgehängte Akustikdecke in der Variante 1 (ohne integriertes LED-Profil) herzustellen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 6.800 € sind überplanmäßig bereitzustellen. Die Entscheidung über die Ausführung der Beleuchtung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme entsprechend umzusetzen.

Mitverlegung von Beleuchtungskabel im Zuge von Kabelverlegungsarbeiten der Pfalzwerke Netz AG, L 509 Lange Straße Ortseingang

Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Beleuchtungskabel im Bereich Lange Straße – Ortseingang durch die Pfalzwerke Netz AG, wie im Plan dargestellt, mitverlegen und zwei Leuchten aufstellen zu lassen. Die Variante 1 soll ausgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebot für diese Ausführung anzufragen. Sollte es im Bereich der angenommenen Kosten liegen, kann der Bürgermeister bei einer positiven Entscheidung des Rates den Auftrag erteilen. Die entsprechenden Mittel in Höhe von ca. 9.400, - € müssen außerplanmäßig aus liquiden Mitteln zur Verfügung gestellt werden.

Bauvoranfrage – Neubau eines Wohnhauses, Riethstraße

Zum Neubau eines Wohnhauses in offener Bauweise in der Riethstraße wird die Zustimmung nach § 36a BauGB zur Zulassung aufgrund § 246e BauGB vorbehaltlich der Einhaltung der städtebaulichen Anforderungen erteilt, dass

1.

sich das Vorhaben nach Maß der baulichen Nutzung im Sinne des § 34 BauGB in den anschließenden Innenbereich einfügen würde, sowie

2.

dass ein Abstand von mindestens 5,0 m zur östlichen Grundstücksgrenze einzuhalten ist.

Bauantrag - Errichtung Terrasse/Bühne mit Rampe und Anbau eines Stahlbalkons am Bürgerhaus; Erteilung des Einvernehmens zur Zulassung nach § 33 BauGB

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Zulassung der Errichtung der Terrasse / Bühne mit Rampe und Anbau eines Stahlbalkons am Bürgerhaus nach § 33 BauGB wird einstimmig erteilt.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Ottersheim am 22.04.2026 gefassten Beschlüsse:

Es wurde über Grundstücksangelegenheiten und Mietangelegenheiten beraten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter

http://bellheim.ris-portal.de