Immer wieder kommt es in heimischen Wäldern, Äckern und Wiesen vor, dass Hundehalter ihre Tiere unangeleint führen. Im Außenbereich sollten die Hunde nur dann von der Leine gelassen werden, wenn die Hunde in der Nähe ihres Besitzers bleiben. Die Leine sollte in jedem Fall immer parat gehalten werden, um bei Begegnungen mit anderen Menschen und Tieren Rücksicht zu nehmen und die Hunde kurzzeitig wieder anleinen zu können. Zudem sollte verhindert werden, dass die Hunde in den Ruhe- und Rückzugsräumen des Wildes (die sog. Einstände) eindringen und die Tiere dadurch massiv stören und beunruhigen. Insbesondere während der Brut- und Setzzeit (zwischen dem 01.03. und dem 15.07.) sollen die Hunde zum Schutz der brütenden Tiere und der Jungtiere stets an der Leine geführt werden.
Weiter sind Hunde generell aus allen landwirtschaftlichen Grundstücken (z. B. Gemüse-, Obst- und Weinbergsflächen) fernzuhalten. Hier können erhebliche Schäden unter anderem durch Verkeimung entstehen.
Wir bitten die Bevölkerung, insbesondere die Hundebesitzer um Verständnis und Beachtung!