Für alle öffentlichen Festlichkeiten und Veranstaltungen, bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, gilt, dass der Veranstalter die sog. Schankerlaubnis (Gestattung) bei der örtlich zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung mindestens 14 Tage vor Beginn schriftlich beantragt.
In der Vergangenheit wurde vermehrt festgestellt, dass Vereine oder Veranstalter diese erforderliche Erlaubnis nicht oder nicht rechtzeitig schriftlich beantragt haben.
Gemäß § 28 (1) Gaststättengesetz handelt derjenige ordnungswidrig, der vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Erlaubnis ein Gaststättengewerbe (hierunter fällt als Sonderfall die Gestattung) betreibt. Wird künftig bei erlaubnispflichtigen Veranstaltungen nach dem Gaststättengesetz keine Schankerlaubnis beantragt, kann die Verbandsgemeindeverwaltung im Nachgang die Verwaltungsgebühr nachfordern und die Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € belegen.
Antragsvordrucke und Merkblätter können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, telefonisch 07272-70080 (Zentrale) oder per E-Mail: verbandsgemeinde@vg-bellheim.de angefordert werden.