Der Gemeinderat hat aufgrund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Der Realsteuerhebesatz der Gewerbesteuer wird für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt neu festgesetzt:
| von bisher | auf nunmehr |
| Gewerbesteuer | 380 v. H. | 395 v. H. |
Die weiteren Festsetzungen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Knittelsheim für das Jahr 2024 vom 31.01.2023 werden nicht geändert.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 24.05.2024 bis 05.06.2024
von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und mittwochs
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus in Bellheim, Zimmer 24, öffentlich aus.
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.