Aufgrund einer internen Dienstbesprechung hat das Jugendamt (Fachbereich 21 – Jugendhilfe) der Kreisverwaltung Germersheim am Freitag, 29. Mai 2026, geschlossen.
Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2027 können noch bis 1. Juni gestellt werden. Darauf weist das Sachgebiet Agrarförderung der Kreisverwaltung Germersheim hin.
In Teil 1 müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst des Antragsjahres Teil 1 oder bis zum Frühjahr des darauffolgenden Jahres gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden. Ebenfalls sind unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten bzw. Genehmigungen auf Wiederbepflanzung bestockt werden sollen, im Teil 1 zu melden. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau weist darauf hin, dass die Rodebescheide aus den Vorjahren ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen dann erneut beantragt werden. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Die einzelnen Maßnahmen können dem Merkblatt des Ministeriums entnommen werden.
Dieses Merkblatt für das Förderverfahren sowie die Antragformulare stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz zum Herunterladen bereit unter https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/.
Laut Ministerium sollte das Merkblatt unbedingt vor Antragstellung gelesen werden, da es die Antragstellung erleichtere und helfe Fehler zu vermeiden.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.
Die Fertigstellung der Pflanzung und der Unterstützungsvorrichtung muss in 2027 spätestens zum 30. Juni 2027 (einzige Frist) erfolgt sein, da eine Auszahlung des Zuschusses aufgrund des Auslaufens der gegenwärtigen Förderperiode nur bis zum 15.10.2027 erfolgen kann. Später gemeldete und fertiggestellte Vorhaben können nicht gefördert werden.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen:
https://www.lwk-rlp.de/weinbau/wip
Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, kann über Neuregistrierung ein Antrag ausgefüllt und an die angegebene Nummer gefaxt werden. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragstellenden eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober durch die zuständige Kreisverwaltung.
Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim, www.kreis-germersheim.de/agrar
(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, MWVLW)
Die Kreisverwaltung Germersheim ruft Vereine, Initiativen, Organisationen und engagierte Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Interkulturellen Woche 2026 auf. Unter dem gemeinsamen Motto #dafür setzt die Aktionswoche erneut ein starkes Zeichen für Vielfalt, gleiche Rechte, gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine lebendige Demokratie. Vom 27. September bis 4. Oktober 2026 bietet die Interkulturelle Woche zahlreiche Gelegenheiten für Begegnung, Austausch und Dialog. Ziel ist es, durch vielfältige Veranstaltungsformate wie Workshops, Feste, Theater- und Filmvorführungen oder Lesungen das Verständnis für unterschiedliche Lebensrealitäten zu fördern und Vorurteile abzubauen. Mit ihrem Engagement leisten zahlreiche Akteurinnen und Akteure einen wichtigen Beitrag für ein offenes und respektvolles Miteinander, betont Landrat Martin Brandl. Auch der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler ruft zur aktiven Beteiligung auf: Die Interkulturelle Woche lebt vom Mitmachen – je mehr sich beteiligen, desto stärker ist das gemeinsame Signal.
Für die Umsetzung von Projekten können Fördermittel beantragt werden. Antragsberechtigt sind Vereine oder Organisationen in öffentlicher Trägerschaft mit Sitz im Landkreis Germersheim. Auch Initiativen von mindestens fünf Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis können einen Antrag stellen. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro pro Projekt, inklusive einer einmaligen Aufwandspauschale von 50 Euro. Nicht förderfähig sind gewinnorientierte Träger sowie entsprechende Kooperationen. Eine Teilnahme an der Interkulturellen Woche ist jedoch auch ohne Förderung möglich.
Förderanträge können ab sofort bis zum 16. August 2026 beim Büro für Migration und Integration eingereicht werden. Weitere Informationen zu Förderkriterien, Antragsformularen sowie eine mehrsprachige Checkliste sind auch in der Integreat App unter „Interkulturelle Woche – Kreis Germersheim“ sowie auf der Website des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de/ikw verfügbar. Für Rückfragen, Unterstützung oder die Bestellung von Werbematerial steht das Büro für Migration und Integration zur Verfügung (Tel. 07274/53 2899, E-Mail: integration@kreis-germersheim.de).