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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 21/2026
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzungsbeschluss

des Verbandsgemeinderates über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung der Verbandsgemeinde Bellheim für die Wirtschaftsjahre 2026/2027 (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 15 Absatz 2 Nr. 1 EigAnVO)

Der Verbandsgemeinderat Bellheim hat in seiner Sitzung am 01.04.2026 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz sowie des § 2 Absatz 2 Nr. 1 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999 den Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2026 und 2027 wie folgt beschlossen:

§ 1

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:

Wirtschaftsjahr 2026 Wirtschaftsjahr 2027

a) im Erfolgsplan

mit Erträgen von

434.500 Euro

434.500 Euro

und Aufwendungen von

411.500 Euro

410.500 Euro

Jahresgewinn/Jahresverlust

(-) 23.000 Euro

24.000 Euro

b) im Vermögensplan

mit Einnahmen von

119.500 Euro

120.000 Euro

und Ausgaben von

119.500 Euro

120.000 Euro

§ 2

Kredite

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

0 Euro

 0 Euro

2. der Höchstbetrag der Kassenkredite

0 Euro

0 Euro

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Stellenübersicht

Der Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung hat kein eigenes Personal. 

Die Genehmigung durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde wurde am 06.05.2026 erteilt.

Bellheim, den 21.05.2026
gez.
Gerald Job
Bürgermeister

Hinweis:

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 22.05.2026 bis 03.06.2026

von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und mittwochs

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

im Rathaus in Bellheim, Zimmer 24, öffentlich aus