des Verbandsgemeinderates über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung der Verbandsgemeinde Bellheim für die Wirtschaftsjahre 2026/2027 (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 15 Absatz 2 Nr. 1 EigAnVO)
Der Verbandsgemeinderat Bellheim hat in seiner Sitzung am 01.04.2026 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz sowie des § 2 Absatz 2 Nr. 1 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999 den Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2026 und 2027 wie folgt beschlossen:
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
| Wirtschaftsjahr 2026 Wirtschaftsjahr 2027 | ||
| a) im Erfolgsplan | ||
| mit Erträgen von | 434.500 Euro | 434.500 Euro |
| und Aufwendungen von | 411.500 Euro | 410.500 Euro |
| Jahresgewinn/Jahresverlust | (-) 23.000 Euro | 24.000 Euro |
| b) im Vermögensplan | ||
| mit Einnahmen von | 119.500 Euro | 120.000 Euro |
| und Ausgaben von | 119.500 Euro | 120.000 Euro |
| Es werden festgesetzt: | ||
| 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
| 2. der Höchstbetrag der Kassenkredite | 0 Euro | 0 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung und Energieerzeugung hat kein eigenes Personal.
Die Genehmigung durch die Kreisverwaltung Germersheim als Aufsichtsbehörde wurde am 06.05.2026 erteilt.
Hinweis:
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 22.05.2026 bis 03.06.2026
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und mittwochs
von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Rathaus in Bellheim, Zimmer 24, öffentlich aus