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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 21/2026
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Bekanntmachung

Geltungsbereich des Bebauungsplans

Lage des Plangebiets

Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte I, 3. Änderung“ der Ortsgemeinde Ottersheim

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Nach Bekanntmachung vom 12.03. erfolgte in der Zeit vom 13.03. bis 17.04.2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet und zusätzliche Auslegung in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung.

Zwischenzeitlich haben sich neue Erkenntnisse zur geplanten Bebauung (Lebensmittelnahversorgung) ergeben, die eine weitere Verschiebung einiger Baugrenzen erfordert. Zudem soll die Anzahl notwendiger Stellplätze unter Berücksichtigung der geplanten Nutzungen und der örtlichen Verhältnisse bedarfsgerecht festgesetzt werden. Daher erfolgt eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf des Bebauungsplans (bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung) in der Zeit vom 22.05. bis 05.06.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft > Bauleitplanung > Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht werden. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen per E-Mail übermittelt werden an bauleitplanung@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Die Öffentlichkeit kann sich in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten; vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen (Kontakt: Herr Guz, Tel. 07272 7008-401).