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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 22/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Bellheim

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 29.05.2024 dem Gemeinderat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim in der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim, Zimmer 24, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 durch den Gemeinderat Bellheim zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Bellheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Bellheim, 30.05.2024
gez. Gärtner
Paul Gärtner
Ortsbürgermeister