Titel Logo
Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 22/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bellheim für die Jahre 2024 und 2025

vom 25.04.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

20.148.040 €

20.389.180 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

20.488.410 €

20.416.660 €

der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag (-) auf

- 340.370 €

- 27.480 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

310.830 €

721.680 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

895.000 €

1.676.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.781.530 €

6.341.510 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 4.886.530 €

- 4.665.510 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

+ 4.575.700 €

+ 3.943.830 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Haushaltsjahr

2024

Haushaltsjahr

2025

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

0 €

zusammen auf

0 €

0 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Haushaltsjahr

2024

Haushaltsjahr

2025

Grundsteuer A auf

345 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B auf

465 v.H.

465 v.H.

Gewerbesteuer auf

390 v.H.

390 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

für den ersten Hund

60 €

60 €

für den zweiten Hund

105 €

105 €

für jeden weiteren Hund

150 €

150 €

für den ersten gefährlichen Hund

480 €

480 €

für den zweiten gefährlichen Hund

840 €

840 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.200 €

1.200 €

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden festgesetzt:

Die Beitragssätze für die landwirtschaftliche Einrichtung (§ 7 Kommunalabgabengesetz) werden wie folgt festgesetzt:

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

1. Wiederkehrende Beiträge für Feldwege, für Feldschutz und Abzugsgräben – je ha landwirtschaftlicher Grundstücksfläche -

7,50 €

7,50 €

Der Beitragssatz (Einheitssatz für die Straßenentwässerung) nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Erschließungsbeitragssatzung vom 10.11.1987 wird festgesetzt auf

11,34 €

11,34 €

je Quadratmeter entwässerte Fläche.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 73.138.662,57 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 70.839.452,57 €, zum 31.12.2024 beträgt er 70.499.082,57 €, zum 31.12.2025 beträgt er 70.471.602,57 € und zum 31.12.2026 beträgt er 70.204.022,57.

§ 7

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird folgendermaßen zugelassen

Haushaltsjahr

2024

Haushaltsjahr

2025

Anzahl der Fälle

0

0

Stellen

0

0

§ 8

Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VI Satz 1 TVÖD werden für leistungsorientierte Entgelte

im Haushaltsjahr 2024

62.720 €

im Haushaltsjahr 2025

64.100 €

festgesetzt.

§ 9

Weitere Bestimmungen

Die einzelnen Budgets sind entgegen der Festsetzungen des § 16 Abs. 1 GemHVO in sich gegenseitig deckungsfähig. Zusätzlich benötigte Konten werden in logischer Folge in die Budgets eingefügt.

Alle investiven Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

Bellheim, den 30.05.2024
gez. Paul Gärtner
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie wurde mit Schreiben vom 26.04.2024 der Aufsichtsbehörde angezeigt und enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde erfolgte am 21.05.2024, eingegangen am 23.05.2024.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 31.05.2024 bis 11.06.2024

von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und mittwochs

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

im Rathaus in Bellheim, Zimmer 24, öffentlich aus.

Bellheim, den 30.05.2024
gez. Paul Gärtner
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.