Titel Logo
Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 22/2024
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Veröffentlichung von Bauleitplänen

Geltungsbereich des Bebauungsplans

Lage des Plangebiets

Aufstellung des Bebauungsplans „Gahnerb-West“ der Ortsgemeinde Bellheim; Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat Bellheim hat am 25.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Gahnerb-West“ beschlossen und diesen zur Beteiligung der Öffentlichkeit freigegeben. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird die Veröffentlichung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von etwa 0,95 ha und beinhaltet die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Bellheim vollständig oder teilweise: 5866/17, 5867/8, 5867/9, 5867/12, 5867/14, 5867/17, 5867/20, 5872/4 und 7691/3.

Durch Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum durch innerörtliche Nachverdichtung gemäß eines mit der Gemeinde abgestimmten Konzepts ermöglicht werden. Auf der im Norden des Plangebiets gelegenen, gemeindeeigenen Fläche soll zudem ein breites Nutzungsspektrum für öffentliche und private Nutzungen ermöglicht werden, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung), das städtebauliche Entwicklungskonzept, Gutachten zu den Themen Lärmschutz und Artenschutz sowie das Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept mit Wasserbilanz vom 31.05. bis 01.07.2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft Bauleitplanung Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht werden. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten; vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen (Kontakt: Herr Guz, Tel. 07272/7008-401). Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an Herrn Guz: m.guz@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Gemeinderat entscheiden.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz © 2024