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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 23/2024
Aktuelles aus dem Rathaus
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Auskunfts- oder Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie möchten nicht, dass Ihre Meldedaten weitergegeben werden?

Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass Sie eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre bei Ihrer zuständigen Meldebehörde beantragen müssen, wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Meldedaten weitergegeben werden. Sie können der Weitergabe der Meldedaten an folgende Institutionen schriftlich widersprechen:

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgemeinschaft
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Für Personen, die in der Verbandsgemeinde Bellheim wohnhaft sind, ist das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Bellheim für die Eintragung der Auskunfts- und Übermittlungssperren zuständig. Hier erhalten Sie die Antragsformulare und allgemeine Auskünfte zu den unterschiedlichen Sperren. Als Ansprechpartner für weitere Informationen stehen Ihnen gerne Frau Theuer (Tel. 07272/7008-216), Frau Stadel (07272/7008-517) oder Frau Fend (07272/7008-217) zur Verfügung.