Sie möchten nicht, dass Ihre Meldedaten weitergegeben werden?
Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass Sie eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre bei Ihrer zuständigen Meldebehörde beantragen müssen, wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Meldedaten weitergegeben werden. Sie können der Weitergabe der Meldedaten an folgende Institutionen schriftlich widersprechen:
Für Personen, die in der Verbandsgemeinde Bellheim wohnhaft sind, ist das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Bellheim für die Eintragung der Auskunfts- und Übermittlungssperren zuständig. Hier erhalten Sie die Antragsformulare und allgemeine Auskünfte zu den unterschiedlichen Sperren. Als Ansprechpartner für weitere Informationen stehen Ihnen gerne
Frau Theuer (Tel. 07272/7008-216),
Frau Stadel (07272/7008-517) oder
Frau Fend (07272/7008-217) zur Verfügung.