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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 24/2023
Aus den Sitzungen
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Gemeinderat Zeiskam

Auszug über die gesamte 33. Sitzung des Gemeinderates Zeiskam am 08.05.2023

Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Ortsbürgermeisterin Lechner verpflichtet das neue Ratsmitglied Kathrin Humbert gem. § 30 II GemO in öffentlicher Sitzung, namens der Gemeinde Zeiskam, durch Handschlag, auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere gem. § 20 GemO Schweigepflicht und § 21 GemO Treuepflicht.

Nach § 30 I GemO üben Ratsmitglieder ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugungen aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.

Besetzung von Ausschüssen

Der Gemeinderat beschließt über den Wahlvorschlag offen abzustimmen.

Für das ausscheidende Ratsmitglied Steffen Hess sind folgende Mandate neu zu besetzen:

  • Stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss:

    Kathrin Humbert

  • Stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss:

    Kathrin Humbert

  • Mitglied im Ausschuss für Dorferneuerung und Digitalisierung:

    Kathrin Humbert

  • Mitglied im Ausschuss für Kultur, Sport und Jugend:

    Rainer Hartard

  • Stellvertretendes Mitglied im Bau- und Verkehrsausschuss:

    Regine Gärtner

  • Stellvertretendes Mitglied im Schulträgerausschuss:

    Regine Gärtner

Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028

Renate Jung wird vom Rat einstimmig mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit auf die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028 gewählt.

Anfrage zur baulichen Innenentwicklung zwischen Hauptstraße und Mittelgasse

Die Verwaltung wird mit der Durchführung einer Interessensabfrage für eine bauliche Innenentwicklung der rückwärtigen Gartenbereiche zwischen Hauptstraße und Kirchgasse bei den Eigentümern beauftragt.

Aufstellung des Bebauungsplans "Ortskern zwischen Schumannstraße, Raiffeisenstraße und Mittelgasse"; Abwägungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

  1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird als Anlage II zu dieser Niederschrift hinzugefügt.

  2. Die vorliegende Fassung des Bebauungsplans wird als Entwurf (ohne Kosten für die Gemeinde) beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Der Gemeinderat lehnt den im Laufe der Sitzung vorgebrachten Antrag der BfZ, das Planungsbüro mit der Prüfung einer reinen Wohnbebauung für diesen Bebauungsplan zu beauftragen, bei Stimmengleichheit, ab.

Bauantrag - Errichtung von zwei Lagerhallen, Aussiedlung am neuen Weg

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Errichtung von zwei Lagerhallen an der Aussiedlung am neuen Weg wird unter dem Vorbehalt der positiven Prüfung der Privilegierung erteilt.

Öffentliche Gebäude - Montage PV-Anlagen - stat. Prüfung Dachflächen

Der Gemeinderat Zeiskam beschließt von der Erstellung von PV-Anlagen auf dem Dach des Sportheims aufgrund fehlender statischer Voraussetzungen abzusehen. Weiterhin beschließt der Rat die Errichtung von PV-Anlagen auf den statisch geeigneten Dächern der Fuchsbachhalle weiter zu verfolgen. Seitens der Verwaltung soll bis zur nächsten Sitzung eine Kostenschätzung und Vorschläge zur Finanzierung der Maßnahme vorgelegt werden. Weiterhin sind Angebote von Fachplanern zur Realisierung der Maßnahme einzuholen. Mögliche Förderungen sollen geprüft werden.

Einsatz eines staatlichen Revierförsters

Der Gemeinderat bestätigt seinen bereits im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 19.12.2022 gefassten Beschluss, nach der Pensionierung des derzeitigen Revierförsters, künftig einen staatlichen Revierförster mit den Aufgaben zu betrauen. Die Kosten für den Personaleinsatz werden anteilig zur Waldfläche von der Ortsgemeinde Zeiskam übernommen und erstmals ab 2023 zusätzlich bereitgestellt.

Logo Entwürfe für 1250-Jahrfeier

Der Gemeinderat spricht sich für die weitere Zusammenarbeit mit dem Graphikbüro Bilz aus.

Der Entwurf 1 soll mit folgenden Anregungen weiter ausgearbeitet werden:

Zusatz: Gemeinde mit Herz, anstatt „Wir lieben unser Zeiskam“.

Die „Zwiebel“ kippen, dass sie besser erkennbar ist.

Schriftart ändern.

Farbe hinzufügen.

Unterrichtung über Verträge § 33 Abs. 2 GemO

Der Gemeinderat nimmt die Unterrichtung zur Kenntnis.

Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED

  1. Die Ortsgemeinde Zeiskam beschließt den Umtausch der noch nicht umgestellten Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik.

  2. Die Ortsgemeinde Zeiskam beauftragt die Verwaltung mit den anderen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde in Kontakt zu treten mit dem Ziel die LED-Umstellung mehrerer Ortsgemeinden zu bündeln, um die Mindestinvestitionssummen zu erreichen.

  3. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Förderkulisse im Bereich LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung im Auge zu behalten und nach Offenlage aller Förderprogramme durch Bund und Länder, die optimale Förderkombination zu erarbeiten und entsprechende Förderanträge bei den Fördergebern einzureichen.

Über die weitere Entwicklung ist in einer der folgenden Sitzungen des Gemeinderates zu berichten.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates Zeiskam am 08.05.2023 gefassten Beschlüsse:

Es wurde über Grundstücks- und Pachtangelegenheiten beraten.

Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter

http://bellheim.ris-portal.de