Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 24/2023
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Zeiskam
- Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 14.06.2023 dem Gemeinderat zugeleitet.
- Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim in der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim, Zimmer 24, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner von Zeiskam haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Ortsgemeinde Zeiskam, 15.06.2023
gez. Mendel
Thomas Mendel
1. Beigeordneter