Für alle öffentlichen Festlichkeiten und Veranstaltungen bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, ist eine sog. Schankerlaubnis (Gestattung) erforderlich.
Die Gestattung ist eine zeitlich begrenzte Sonderform der Gaststättenerlaubnis. Es ist zwingend ein besonderer Anlass notwendig. Definiert ist dieser Anlass als äußerer Umstand, wegen dem als Folge das Gaststättengewerbe betrieben werden soll.
Wichtig dabei ist, dass der Anlass mit dem gastronomischen Angebot nicht deckungsgleich sein darf. Ebenso richtet er sich nicht danach, wie das Event bezeichnet wird. Die gastronomische Tätigkeit muss also eine Ergänzung eines anderen eigenständigen Ereignisses sein.
Das bloße Betreiben einer vorübergehenden Schank- und/oder Speisewirtschaft unter den erleichterten Bedingungen einer Gestattung ist nicht ausreichend, so dass die Ausstellung der Gestattung abgelehnt und bei neuen Erkenntnissen auch widerrufen werden kann.
Das gefährdet natürlich die Durchführung von Veranstaltungen. Deshalb ist es schon in der Planungsphase (insbes. vor Schaltung von Werbung) der öffentlichen Veranstaltung wichtig, diese erforderliche Erlaubnis, schriftlich bei der örtlich zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung, zu beantragen.
Antragsvordrucke und Fragen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim telefonisch unter: 07272/7008-214 oder per E-Mail: c.ruf@vg-bellheim.de angefordert /gestellt werden.