Verkehrsberuhigung Friedhofstraße/Altsheimer Weg
Aufstellung des Bebauungsplans "Westlich der Waldstraße"; Abwägungsbeschluss sowie Beschluss zur Durchführung der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
| 1. | Die bei dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß der der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Abwägungstabelle abgewogen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 2. | Die beigefügte Fassung des Bebauungsplans vom Mai 2024 wird mit folgenden Änderungen: |
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| - den in der Sitzungsvorlage beschriebenen Änderungen an der Planzeichnung |
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| - die textliche Festsetzung Nr. 10.6 (Maßnahme M6 - Bodenabstand bei Einfriedungen) erhält folgende Fassung: Zwischen Geländeoberfläche und Zaununterkante der Einfriedung ist für die Passierbarkeit von Kleintieren ein Abstand von mindestens 10 cm einzuhalten. Einfriedungen ohne oder mit geringerem Bodenabstand sind zulässig, wenn diese mindestens 30 cm breite und 10 cm hohe Durchschlupfmöglichkeiten im Abstand von maximal 10 m zueinander aufweisen |
als Entwurf beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beauftragt.
Änderung der Satzung über die Höhe des Ablösebetrages für Stellplätze oder Garagennach der Landesbauordnung
Der beigefügte Entwurf der Satzung über die Höhe des Ablösebetrags für Stellplätze oder Garagen nach der Landesbauordnung wird als Satzung beschlossen und die Verwaltung mit der Bekanntmachung beauftragt.
Antrag auf Ablösung eines Stellplatzes
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Ablösung eines Stellplatzes für die Nutzungsänderung von Räumen der Scheune zu Gewerbe- bzw. Verkaufsräumen in der Waldstraße zu.
Aufstellung der Ergänzungssatzung "Lange Straße / Mühlweg"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
| 1. | Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den in der beigefügten Abwägungstabelle niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 2. | Die Ergänzungssatzung „Lange Straße / Mühlweg“ wird als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. |
Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Ludwigstraße
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Ludwigstraße wird einstimmig erteilt.
Friedhofsangelegenheiten; Änderung der Friedhofssatzung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderungssatzung zur Friedhofssatzung in der vorliegenden Form.
Weitere Informationen erhalten Sie im Ratsinformationssystem unter http://bellheim.ris-portal.de