Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:
Für die Straße In der Fellach in Bellheim, werden ab dem Anwesen In der Fellach Nr. 16 bis zum Anwesen In der Fellach Nr. 18, auf der südlichen Straßenseite die Zeichen 283-10 bzw. 283-20 „Absolutes Halteverbot“ Anfang bzw. Ende angeordnet.
Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.