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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 26/2025
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Bekanntmachtung

Lage des Plangebiets

Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab)

Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Postgrabenstraße“ der Ortsgemeinde Bellheim

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat am 23.02.2023 die Neuaufstellung der Bebauungspläne "Lächer", "Hintere Heide" und "Hintere Heide II" beschlossen hat. Mit der Neuaufstellung der Bebauungspläne soll eine Fortentwicklung und Anpassung des vorhandenen Bestandes an die aktuellen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung ermöglicht werden. Dabei soll eine geordnete städtebauliche Nachverdichtung ermöglicht und die vorhandene Siedlungsstruktur und die Nutzungen im Bestand planungsrechtlich abgesichert werden. Dadurch sollen klare Rechtsverhältnisse sowohl für die Verwaltung als auch für die Bauherren für die Zulässigkeit von Bauvorhaben und somit eine Grundlage für die gesteuerte Nachverdichtung des Plangebiets und die Vermeidung der Entstehung und Verfestigung städtebaulicher Überentwicklungen geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie die Lage des Plangebiets sind aus den abgedruckten Planausschnitten ersichtlich.

b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat am 21.11.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Nördlich der Postgrabenstraße“ beschlossen, der die bisherigen Bebauungspläne ersetzen soll, und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Unterlagen, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, stehen auf der Internetseite der VG Bellheim unter Wirtschaft – Bauleitplanung – Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/), bis zum 18.07.2025 zur Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Verfügung. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden. Stellungnahmen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an Herrn Guz (m.guz@vg-bellheim.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nach vorheriger Terminabsprache haben Sie die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Bitte wenden Sie sich an Herrn Guz (07272 7008-401, E-Mail: siehe zuvor).

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