Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:
Für die Straße Am Entensee in Bellheim, wird vor dem Anwesen Nr. 56 für den Wendebereich auf der südlichen Straßenseite, das Zeichen 283 „Absolutes Halteverbot“ angeordnet.
Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der StVO bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.
Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:
Für den Parkstreifen Am Weidensatz, ab Einmündung Am Mühlbuckel bis Ende Parkplatz des Anwesens Am Weidensatz 22, werden die Zeichen 314-10 „Parken Anfang“, 314-30 „Parken Mitte“ und 314-20 „Parken Ende“, mit dem Zusatzzeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“ angeordnet.
Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der StVO bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.