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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 26/2026
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Bekanntmachung

Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung

Satzung

über die Festsetzung von Entgelten für die öffentliche

Abwasserbeseitigungseinrichtung

und über die Abwälzung der Abwasserabgabe

der

Verbandsgemeinde Bellheim

vom 17.06.2026

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Bellheim folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Festsetzung der Entgelte

Die Abwasserentgelte werden entsprechend der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und die Abwälzung der Abwasserabgabe vom 16.12.2009 wie folgt festgesetzt:

1. Einmalige Beiträge 

1.1

Schmutzwasser (§§ 2 und 5 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung)

a)

Der Beitragssatz für die erstmalige Herstellung der Abwasserbeseitigungsanlage beträgt je qm beitrags-pflichtiger Grundstücksfläche

5,10 €

b)

Beitragssatz für die räumliche Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage beträgt je qm beitrags-pflichtiger Grundstücksfläche

10,07 €

1.2

Niederschlagswasser (§§ 2 und 6 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung)

a)

Der Beitragssatz für die erstmalige Herstellung der Abwasserbeseitigungsanlage beträgt pro qm mit Abfluss- beiwerten vervielfachter Grundstücksfläche

14,49 €

b)

Der Beitragssatz für die räumliche Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage beträgt pro qm mit Abfluss-beiwerten vervielfachter Grundstücksfläche

16,05 €

2. Laufende Entgelte 

2.1

Schmutzwasserbeseitigung (§ 18 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) 

Die Benutzungsgebühr beträgt pro

Kubikmeter Abwasser

  2,10 €

2.2

Einleitung von Niederschlagswasser (§ 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung)

Der Beitragssatz beträgt pro

Quadratmeter Abflussfläche

  0,40 €

2.3

Wiederkehrender Beitrag für Straßenentwässerung 

Der Beitragssatz beträgt pro

Quadratmeter Straßenfläche

  0,51 €

2.4

Gebühr für die Abfuhr und Behandlung von Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben (§ 22 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung)

Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter

angelieferten Abwassers

  30,90 €

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Bellheim vom 20.12.2023 außer Kraft.

Bellheim, den 25.06.2026
Verbandsgemeindeverwaltung:
gez. 
Gerald Job
Bürgermeister

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.