Mit Bescheid vom 26. Juni 2025 wurden die Veranlagungen der wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen der Gemeinde Bellheim für das Jahr 2024 verschickt.
Die Investitionsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen den Ausbau der Gehwege in der Hauptstraße westl. des Bahnübergangs, den Ausbau der Hinteren Straße/ Kleinen Kirchstraße und die Planungskosten für den Ausbau der Albert-Schweitzer-Straße. Der Beitrag wird am 31.07.2025 zur Zahlung fällig.
Die Summe der beitragspflichtigen Maßnahmen beträgt 1.059.835,19 €, abzgl. dem Gemeindeanteil von 381.540,67 € ergibt sich ein umlagefähiger Aufwand von 678.294,52 €. Bei detaillierten Fragen zu den Maßnahmen oder für grundstücksbezogene Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim bzw. die auf dem Bescheid genannten Sachbearbeiter.