Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:
Für den Parkstreifen Am Weidensatz, ab Einmündung Am Mühlbuckel bis Ende Parkplatz des Anwesens Am Weidensatz 22, werden die Zeichen 314-10 „Parken Anfang“, 314-30 „Parken Mitte“ und 314-20 „Parken Ende“, mit dem Zusatzzeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“ angeordnet.
Die Verkehrsanordnung gilt zunächst für eine Probephase von 6 Monaten ab Beschilderung.
Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der StVO bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.
Das Parken von Wohnmobilen und das Abstellen von Anhängern in diesem Bereich ist nicht zulässig.
Aus diesem Grund werden in nächster Zeit verstärkt Kontrollen des Ordnungsamts stattfinden.