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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 27/2025
Aktuelles aus dem Rathaus
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Verkehrsanordnung Halteverbot Waldstückerring

Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:

Für den Waldstückerring, zwischen der Einmündung Zufahrt FIEGE Logistik und der Einmündung Zufahrt Wertstoffhof, werden auf der westlichen Straßenseite die Zeichen 286-10 bzw. 286-20 „eingeschränktes Haltverbot“ Anfang bzw. Ende angeordnet.

Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der StVO bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.