Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ergeht folgende Verkehrsanordnung:
Für den Waldstückerring, zwischen der Einmündung Zufahrt FIEGE Logistik und der Einmündung Zufahrt Wertstoffhof, werden auf der westlichen Straßenseite die Zeichen 286-10 bzw. 286-20 „eingeschränktes Haltverbot“ Anfang bzw. Ende angeordnet.
Die verkehrsbehördliche Anordnung wird gemäß §§ 44 und 45 der StVO bekannt gemacht. Sie tritt mit der Durchführung der Beschilderung in Kraft.