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Verbandsgemeinde-Kurier Bellheim
Ausgabe 27/2026
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bellheim
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Öffentliche Bekanntmachung

Lage des Plangebiets

Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstäblich)

Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplans II (nicht maßstäblich)

Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Zeiskam“ der Ortsgemeinde Zeiskam sowie 19. Änderung des Flächennutzungsplans II der Verbandsgemeinde Bellheim im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Zeiskam hat am 08.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Zeiskam“ beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.11.2025 im Amtsblatt bekannt gemacht.

Da der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden kann, soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. Hierbei soll die Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ zu „Fläche für Gemeinbedarf - Feuerwehr“ geändert werden. Der Verbandsgemeinderat hat am 20.12.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Nach den frühzeitigen Beteiligungsverfahren im November 2025 haben der Verbandsgemeinderat und der Gemeinderat am 03.12.2025 bzw. 15.06.2026 die Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie die Entwürfe des Flächennutzungsplans und Bebauungsplans beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe des Flächennutzungsplans (Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht) und des Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 03.07. bis 03.08.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bellheim unter Wirtschaft Bauleitplanung Aktuelle Bauleitplanverfahren (https://www.bellheim.de/vg_bellheim/Wirtschaft/Bauleitplanung/Aktuelle%20Bauleitplanverfahren/) veröffentlicht werden. Ebenso besteht eine Verlinkung vom Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz: www.geoportal.rlp.de. Als andere Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen in der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Schubertstraße 18, 76756 Bellheim ausgelegt und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden per E-Mail an: bauleitplanung@vg-bellheim.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, z.B. schriftlich oder zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Behandlung der Stellungnahmen wird der Verbandsgemeinderat bzw. Gemeinderat entscheiden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und werden mit veröffentlicht:

1.

Umweltbericht als Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen. Im Umweltbericht liegen für die jeweiligen Schutzgüter folgende Arten von umweltbezogenen Informationen vor:

a.

Schutzgut Boden: Bodenverhältnisse, Versiegelung, Verlust natürlicher Bodenfunktionen

b.

Schutzgut Luft / Klima: Klimatische Vorbelastung, Kaltluftentstehung

c.

Schutzgut Wasser: Oberflächengewässer, Hochwassergefahren, Sturzflutgefährdung, Versiegelung, Verlust von Versickerungsfläche, Umgang mit dem Niederschlagswasser, Wasserhaushaltsbilanz

d.

Schutzgut Arten- und Biotoppotenzial: Flächennutzung, Vegetation, Artenvorkommen, Verlust von Vegetationsflächen

e.

Schutzgut Landschaftsbild: Räumliche Einordnung, Umfeld, Vegetationsstrukturen

f.

Schutzgut Mensch und Erholung: Schutzwürdigkeit bestehender Nutzungen, Vorbelastungen durch Immissionen, Grün- und Freiflächen, Wegebeziehungen, immissionsschutzrechtliche Konflikte

g.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Vorkommen

2.

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (Potenzialanalyse) mit Aussagen zum potenziellen Vorkommen geschützter Tierarten sowie Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung artenschutzrechtlicher Konflikte

3.

Fachbeitrag Wasserhaushaltsbilanz mit Aussagen zu den Auswirkungen der Durchführung der Planung auf den Wasserhaushalt

4.

Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

a.

Stellungnahme der Kreisverwaltung Germersheim vom 21.11.2025 zu Belangen der Niederschlagswasserbewirtschaftung, zur Sturzflutgefahr, zum Biotopverbund und zum Ausgleich der Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft

b.

Stellungnahme der SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, vom 20.11.2025 zur Niederschlagswasserbewirtschaftung, zu einer Wasserhaushaltsbilanz sowie zur Sturzflut- und Hochwasservorsorge

c.

Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität vom 11.11.2025 zum Verkehrslärmschutz