Mit Bescheid vom 11. Juli 2024 werden die Veranlagungen der wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen der Gemeinde Bellheim für das Jahr 2023 verschickt.
Die Investitionsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen den Ausbau der Gehwege in der Hauptstraße westl. des Bahnübergangs, den Ausbau der Hinteren Straße/ Kleinen Kirchstraße und die Planungskosten für den Ausbau der Albert-Schweitzer-Straße. Der Beitrag wird am 30.09.2024 zur Zahlung fällig.
Die Summe der beitragspflichtigen Maßnahmen beträgt 1.774.192,22 €, abzgl. dem Gemeindeanteil von 638.709,20 € ergibt sich ein umlagefähiger Aufwand von 1.135.483,02 €. Bei detaillierten Fragen zu den Maßnahmen oder für grundstücksbezogene Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim bzw. die auf dem Bescheid genannten Sachbearbeiterinnen.